Die neueste Entwicklung (25.01.2010):
Per Beschluss vom 22.1.10 erging vom Amtsgericht Bergedorf eine einstweilige Verfügung: Die A-Jugend-Trainer sind unverzüglich wieder in ihr Amt einzusetzen.
Die Vorstandsbeschlüsse vom 20.01.10 (Neuzusammensetzung des JFV Vorstands) sind bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über ihre Rechtswirksamkeit auszusetzen.
Folgende Pressemitteilung ist uns soeben zugegangen:
JFV Jung-Elstern mit neuer Führungsebene
Hamburg, den 22.01.2010
Der Juniorenförderverein Jung-Elstern hat auf das Ausscheiden einiger Vorstandspositionen reagiert und auf einer dafür anberaumten Sitzung kommissarisch die zum Teil vakanten Ämter nach Abstimmung neu besetzt. Unser Dank gilt Norbert Walek, der seinen ange-kündigten Rückzug aus der Vorwoche überdacht hat und weiterhin als Kassenwart zur Verfügung.
Der JFV-Vorstand setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender: Peter Bombek 2.Vorsitzender: Sven Meyer
Kassenwart: Norbert Walek Schriftführer: Mathias Hammer
1. Beisitzer: Andreas Hammer 2. Beisitzer: Thomas Felgner
3. Beisitzer: Ulrich Maeter
Das entsprechende Amtsgericht wurde gleichlautend über diese Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
Weiterhin wurde durch das neu gewählte Vorstandsgremium die bereits in der letzten Woche gefällte Entscheidung in Sachen Aufgabenentbindung der Trainer Dreller, Hinzmann und Balz für die A-Jugend bestätigt. Darüber hinaus wurden die drei genannten Herren aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens aus dem Verein ausgeschlossen. Auch hierzu erfolgte eine Abstimmung mit der entsprechenden Mehrheit, die betreffenden Personen sind darüber infor-miert worden.
Dem nun anstehenden Verbandstag des NFV gilt unsere volle Aufmerksamkeit, da wir dort die bisher guten Verbindungen zu den anderen Vereinen weiter intensivieren wollen und den Spielkalender für unsere Regionalliga-Teams verabschieden möchten.
Für Rückfragen:
JFV Jung-Elstern e.V. / Pressestelle
Thomas Felgner
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Wie sich Vereine verselbständigen..
AntwortenLöschenNach all diesen unschönen Ereignissen, muss man leider hinterfragen, ob die Ausgliederung der Fußballabteilung von 85 damals der richtige Schritt war. Da wünsche ich mir manchmal die Rückkehr in den Gesamtverein. Geht das überhaupt (das weiß bestimmt "Fußballgott") ?
hahahahahahahaha. der vorstand besteht also jetzt aus würstchen-grillern und leuten, die auf das sportliche scheißen um ihr eigenes ding durchzuziehen? klasse! hahahaha.
AntwortenLöschenleute, dass geht sowieso alles nicht ;)
ach mist, ich hab die hammer-marionetten vergessen. die sind ja auch noch dabei hahahahahaha. PEINLICH!!!!!!
AntwortenLöschenDas Problem ist nicht die Ausgliederung, sondern die Leute die in diesem Vorstand sitzen.
AntwortenLöschenIch bezweifle auch, dass diese Entscheidungen einer vereinsrechtlichen Überprüfung standhalten.
AntwortenLöschenSportlich wird es -wenn es kein Zurück zur Vernunft gibt- ein Fiasko werden. Die Suche nach den Verantwortlichen fällt dann nicht mehr schwer.
"Ich bezweifle auch, dass diese Entscheidungen einer vereinsrechtlichen Überprüfung standhalten."
AntwortenLöschenWeil? Muss für eine Trainerentlassung eine Mitgliederversammlung einberufen werden?
weil
AntwortenLöschen1.) die beiden ersten Abstimmungen des Vorstandes zu dritt übe rdie bühne gingen und beim dritten mal plötzlich zwei weitere Personen mitbestimmten. Frage, sind diese durch die Mitgliederversammlung legitimiert?
2.) was ligitimiert einem Vorsitzenden, der öffentlich bekannt gab, zum 31.3.10 zurückzutreten, nachdem er überstimmt wurde alles in die Wege zu leiten, um seinen Nachfolgern das Leben so schwer wie möglich zu machen bzw. Tatsachen schaffen, die ein Fortbestehen des Vereins gar verhindern ?
Der Vorstand darf Beisitzer in den Vorstand berufen.
AntwortenLöschenDie Entscheidung wurde ja durch den "neuen" Vorstand bestaetigt. Wo steht das eine Trainerentlassung nich vom Vorsitzenden alleine getragen werden kann?
..die dann voll stimmberechtigt sind ? damit würde doch die mitgliederversammlung übergangen, oder? Demokratie: Mitglieder wählen ihren Vorstand, der sie repräsentiert und für sie Entscheidungen trift.
AntwortenLöschenDie Wahl des neuen Vorstands beruht evtl. auf eine zuvor nicht rechtmäßige Abstimmung des alten Vorstands.
Sauber wäre, wenn schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen würde, um einen neuen Vorsatnd zu wählen. Die Altanativen wären auch wohl personell klar und deutlich.
Das kommt auf die Satzung(vom JFV) an. Die ist aber nicht online, ist also reine Spekulation. Es gibt aber durchaus Vereine wo das in der Satzung steht. Aber in Satzung steht sicher nicht das für eine Trainerentlassung ein Vorstandsbeschluss nötig ist! Das kann der Vorsitzende ganz alleine.
AntwortenLöschenhabe mich auch mal umgeschaut. in vielen satzungen sind die beisitzer nur beratend tätig, haben kein stimmrecht.
AntwortenLöschendie ominöse 3:2 abstimmung: da hat herr felgner mit agestimmt, der jetzt nur noch beisitzer ist. war er das damals auch ? die trainerentlassung beruht jedoch auf dieser abstimmung...
fragen über fragen..und nun denken wir schon auch nicht mehr an die kids, die eigentlich nur fußball spielen wollen und dafür ist der jfv da, dies zu ermöglichen. gute nacht!
Was erzählt der immer von Verbandstag? Der meint sicher den Staffeltag Junioren-Regionalligen. Wird wohl das voerst letzte mal sein das ihr dabei seit!
AntwortenLöschenJetzt lässt Hammer seine Marionetten als Schriftführer tanzen!
AntwortenLöschenNicht schlecht, er ist aus der Schusslinie und am Ende, wenn das Ganze nach hinten losgegangen ist, ist er fein raus!
Herr Bombeck, Herr Meyer, sie sitzen auf ihren Positionen nur, weil Herr Hammer das so will und jeder hier draußen weiß, dass er auch in Zukunft die Entscheidungen treffen will.
So, wie man es eben mit Marionetten macht!
Im Internet ist die Satzung vom FCB85 zu finden, sehr interessant...(zu schade, dass die des jfv nicht zugänglich ist)
AntwortenLöschen5. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Gesamtvorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Gesamtvorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Gesamtvorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, sodass die Mitgliedschaft als beendet gilt.
Also oberpeinlich !
AntwortenLöschenAnstatt im Sinne des Vereins nur Müll !
Also der §11
Wahl des Gesamtvorstandes
1. Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Gesamtvorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Ein Gesamtvorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitgliedes bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Gesamtvorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Also das heißt das ein Wechsel der Positionen nicht möglich ist wie jetzt geschehen. Sie hätten Personen dazu holen können aber nicht alles neu besetzen also rechtlich haben Sie überhaupt keine Chance.
Möchte jemand die original Satzung haben von der JFV ? Schreibt mich an !
"Spätestens zum anstehenden Verbandstag des NFV am 23.01.2010 wird es dazu weitere Informationen geben."
AntwortenLöschenvielen dank, fußballgott !!!
AntwortenLöschenhabe die satzung jetzt mal überflogen und ohne zu wissen, welche personen von der letzten (wann war die überhaupt? ) mitgliedsversammlung in den gesamt vorstand gewählt worden sind, könnte sein, dass die rückkehr des herrn walek in den vorsand ein großes glück für den jfv war..
1.)zunächst ist zu entnehmen, dass tatsächlich der gesamtvorstand, bestehend aus 7 mitglieder (ink. Beisitzer), beschlüsse fassen darf.
2.) knackpunkt könnte die beschlussfähigkeit sein. beschlussfähig ist gesamtvorstand nur, wenn mindestens die hälfte der vorstandsmitglieder anwesend ist.
damit dürften die drei-abstimmungen nichtig gewesen sein.
und die letzte abstimmung, die 3:2 ausging könnte ok gewesen sein. selbst wenn ein mitglied, dass abgestimmt hat nicht stimmberechtigt, da nicht von versammlung gewählt wurde, wäre. da bei stimmengleichheit, die des vorsitzenden mehr zählt.
dann sind zwei mitglieder zurückgetreten, somit wären wohl nur noch drei stimmberechtigte im vorstand . Folge nicht mehr beschlussfähig. doch durch rückkher des herrn walek waren es wieder die ausreichenden vire, die somit auch neue mitglieder komissarisch bestimmen durften.
3. wichtig könnte sein, dass eine mitgliederversammlung auf ntrag innerhalb von 6 wochen, ansonnsten innerhalb 2 wochen einzuberufen ist.
diese dann kommende mitgliederversammlung legetimiert und stellt demokratisch die weichen für die zukunft!
"damit dürften die dreier-abstimmungen nichtg gewesen sein" (muss es heißen, also die wo nur drei Vorstandsmitglieder abgestimmt haben)
AntwortenLöschenJa und wo steht, das ein Trainer nur durch Vorstandsbeschluss enntlassen werden darf?
AntwortenLöschen§ 10 (i.v.m 3 9(2) der Satzung)
AntwortenLöschendas steht "können" nicht müssen!
AntwortenLöschengenau in 10(3) steht, dass der gesamtvorstand dringende geschäfte auf den vorstand deligieren kann.
AntwortenLöschenalso, wenn nicht geschehen, dann muss gesamtvorstand entscheiden !
Also egal welche Paragraphen nun wo stehen !
AntwortenLöschenFakt ist:
Der JFV sowie Bergedorf 85 haben einen enormen Schaden von sich getragen !
Und das nur wegen einigen Sturköpfen auf beiden Seiten!
Weiter Fakt ist mit Spielern die in der A-Berzirksliga oder vor einen halben Jahr mal in der A-Landesliga gekickt haben werdet Ihr eure A-Regio nicht halten können geschweige denn eine A-Verbandsliga stellen können !
So und nun seit Ihr alle zufrieden und lehnt euch schön zurück ?
Na herzlichen Glückwunsch !
Das sehe ich genauso. Wie schon an anderer Stelle geschrieben, habe ich keinerlei Verständnis für diese Entwicklung. Ohne wirklich ersichtliche „Not“ wurde mehr als nur das Projekt Jung-Elstern auf Spiel gesetzt. Am Ende gibt es nur Verlierer und den Jungen A-Spielern (deren emotionale Entscheidung ich gut nachvollziehen kann und gut finde!) wird vielleicht so der Karrierestart verbaut.
AntwortenLöschenMan hätte einfach diese Saison normal zu Ende laufen lassen sollen – so gibt man sich der Lächerlichkeit preis !!!
Einfach mal die Woche abwarten!
AntwortenLöschenIch bin mir sicher, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die A-Regio wird sicher nicht mit Alfred Gerdts in die Rückrunde gehen ;-) und der Verein nicht mit diesem Vorstand!
Der Schaden der dem JFV und dem FC Beredorf 85 entstanden ist, ist leider z.Zt. noch nicht meßbar. Wenn dieser irgendwann zu beziffern ist, sollten die Mitglieder die Verantwortlichen in die Haftung nehmen.
Das M.H. einen Wahnsinigen findet war klar, jetzt hält halt Peter Bombek den Kopf hin. Wenn seine Wahl den einer rechtlichen Überprüfung standhält. In diesem Sinne muß es nun das erste Ziel sein, weiteren Schaden vom Verein fern zu halten!
Ja und was habt ihr dann gekonnt?
AntwortenLöschenIhr habt dann einen neuen Vorstand bei der JFV, die Spielberechtigungen liegen aber bei Bergedorf 85. Und da ist ja nichts anzuzweifeln und Herr Hammer der Vorsitzende!
Falsch, die Spielberechtigungen liegen bei der JFV! FC Bergedorf 85 könnte zwar zum 30.06.10 kündigen, aber dann würde Herr Hammer ja sein "Kind" töten!
AntwortenLöschenAber Glaube mir da wird es Leute geben die das zu verhindern wissen!
Der Stammverein ist Bergedorf 85!
AntwortenLöschenUnd wenn der sagt is nich dann is nich! Der kann sie jederzeit Sperren (Vereinsintern) und dieses an den HFV weitergeben, damit sind sie auch für die JFV gesperrt!
was redest du?
AntwortenLöschensie sind spieler vom jfv. die, spieler die voher schon bei bergedorf waren, mussten doch nach der Gründung des jfv bei bergedorf austreten um beim jfv eintreten zu können. rede doch nicht wenn du keine ahnung hast!
und die neueste entwicklung begrüße ich sehr :D
die mussten bei ASV bergedorf austreten und gleichzeitig beim fc bergedorf und dem JFV eintreten! Die Spieler im JFV müssen einen Stammverein haben (B85, MSV oder SC Europa) anders geht es nicht!
AntwortenLöschen"Richtlinien für Jugend-Förder-Vereine-II. Spielrecht
AntwortenLöschen1. Spieler der JFV müssen die Mitgliedschaft in einem Stammverein weiterführen oder erwerben."
nachzulesen bei HFV.de
Begrabt doch einfach den JFV Jung-Elstern Verein. Da kommt doch keine Ruhe mehr rein und ich weiß nicht ob es unter dem "neuen" Vorstand besser wird. Wer geht denn jetzt noch dahin um Fussball zu spielen ?
AntwortenLöschenDer Ruf ist doch nach nur 1 Jahr schon kaputt dank persönlicher Eitelkeiten. Schade um die gute Idee.